Lizenzvertrag

Lizenzen bzw. Lizenzverträge berechtigen Sie, Schutzrechte Dritter zu benutzen. Durch Vergabe einer Lizenz räumen Sie Dritten das Recht ein, Ihre Schutzrechte zu benutzen. Lizenzverträge können zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder Designschutzrechten (Geschmacksmustern), aber auch über geheimes Know-how geschlossen werden.

Bei Lizenzvergabe oder –nahme sind zahlreiche Details zu regeln, von der Lizenzgebühr über das Lizenzgebiet (Inland, Ausland) bis hin zur Frage, welche Ausführung des Produkts Gegenstand der Lizenz ist und ob es sich um eine Exklusivlizenz handelt oder nicht.

Patentanwälte sind die Ansprechpartner, um Sie in diesen Fragen zu beraten und um Lizenzverträge zu entwerfen und zu prüfen. Wir unterstützen Sie auf Wunsch auch in Verhandlungen mit Lizenzpartnern. Mit Patentanwälten, die in verschiedenen technischen Fachgebieten ausgebildet sind, stellen wir uns individuell auf Ihre Lizenzprodukte ein.